Spiel- und Platzordnung
1.1 Spielberechtigt
sind aktive Mitglieder, die den Beitrag für die laufende Saison bezahlt haben.
Jugendliche bis 14 Jahre spielen unter Aufsicht eines Erwachsenen. Nicht
berufstätige Mitglieder sollen möglichst am Vormittag spielen.
1.2 Bespielen der
Plätze
ist möglich, solange diese nicht zu feucht oder zu trocken sind. Zu trockene
Plätze (hellrot) müssen vor Spielbeginn gespritzt werden. Nach jedem Spiel
sind die benutzten Plätze abzuziehen und die Linien zu kehren. Die
Pflegeanleitung (Aushang im Kasten) ist zu beachten. Der Vorstand bzw. der
Platzwart ist berechtigt, nach Ermessen die Plätze zur Vermeidung von
Schäden für die Überarbeitung zu sperren.
1.3 Sicherung des
Platzes
Der Platz ist nach dem Verlassen unbedingt abzuschließen.
2. Spielbekleidung
Die Plätze dürfen nur mit ordnungsgemäßen Tennisschuhen betreten werden. Zum
Spielen ist das Tragen von geeigneter Sportkleidung obligatorisch.
3.1 Gastspieler
Gastspieler können
die Tennisanlage nur zusammen mit einem Vereinsmitglied bespielen, das die
Verantwortung trägt.
3.2 Preise für
Gastspieler
Pro Gastspieler werden 10,00 € pro angefangene Stunde erhoben. Der Betrag wird
vom gastgebenden Vereinsmitglied innerhalb von 4 Wochen an den Verein abgeführt.
Eine andere Regelung kann mit dem Vorstand vereinbart werden.
3.3 Stundenkontingent
für Gastspieler
Die Platzbenutzung von
Gastspielern ist auf 4 Stunden und für eine Tennissaison beschränkt. In den
Folgejahren ist die Platzbenutzung nur als aktives Vereinsmitglied zulässig.
Der Vorstand kann auf Antrag oder Anfrage im Interesse des Vereins Ausnahmen
(z.B. für Feriengäste) zulassen.
3.4 Training für
Gastspieler
Nichtmitglieder, die in der laufenden
Saison Trainerstunden nehmen, haben die Gelegenheit, 4 Stunden in der Zeit
von morgens bis 16 Uhr gegen Zahlung der Gastspielergebühr zu spielen. Eine
weitere Nutzung ist danach nur möglich, wenn dem Verein ein Aufnahmeantrag
vorliegt.
3.5 Nichtmitglieder in
Medenmannschaften
Nichtmitgliedern, die in Medenmannschaften des TCN eingesetzt sind, ist es
gestattet, am offiziellen Training der betreffenden Mannschaft bis zum Ende
der Medensaison teilzunehmen. Danach und für Zeiten außerhalb des offiziellen
Trainings gelten die für Gastspieler getroffenen Regelungen.
4. Einhaltung der
Spielordnung
Im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebs ist die Spielordnung
uneingeschränkt einzuhalten. Bei Verstößen behält sich der Vorstand geeignete
Maßnahmen vor (Verweis, Verwarnung, Spielverbot, Vereinsausschluss). Jedes
Mitglied ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Spielordnung zu achten,
Verstöße zu verhindern und wenn nötig, diese dem Vorstand zu melden.
5.1 Allgemeines
Die Mitglieder sind nach den Bestimmungen des Landessportbundes versichert.
Gäste, genießen keinen Versicherungsschutz. Eine Haftung übernimmt der Verein
nicht.
5.2 Haftung
Für Beschädigungen an den Einrichtungen des Vereins haften die Verursacher.
Eltern haften für ihre Kinder.
5.3 Tiere
Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren auf die Tennisanlage ist
nicht gestattet.
5.4 Rauchen
Auf den Tennisplätzen ist das Rauchen verboten.