Tennisclub Niederaula 1986 e. V.

Spiel- und Platzordnung

1.1 Spielberechtigt
sind aktive Mitglieder, die den Beitrag für die laufende Saison bezahlt haben. Jugendliche bis 14 Jahre spielen unter Aufsicht eines Erwachsenen. Nicht berufstätige Mitglieder sollen möglichst am Vormittag spielen.

1.2 Bespielen der Plätze
ist möglich, solange diese nicht zu feucht oder zu trocken sind. Zu trockene Plätze (hellrot) müssen vor Spielbeginn gespritzt werden. Nach jedem Spiel sind die benutzten Plätze abzuziehen und die Linien zu kehren. Die Pflegeanleitung (Aushang im Kasten) ist zu beachten. Der Vorstand bzw. der Platzwart ist berechtigt, nach Ermessen die Plätze zur Vermeidung von Schäden für die Überarbeitung zu sperren.

1.3 Sicherung des Platzes
Der Platz ist nach dem Verlassen unbedingt abzuschließen.

2. Spielbeginn, Spielzeit, Spielende
Die Spiele beginnen zu vollen Stunden. Die Spielzeit beträgt 60 Minuten. Spätestens 5 Minuten vor dem Spielende ist der Platz abzuziehen, bei Bedarf zu wässern.

3. Platzreservierung
Die Platzreservierung erfolgt für die Plätze 2 und 3 über eine im Kasten befindliche Liste, in die auch unbedingt die Spieldauer einzutragen ist. Die Eintragung muss zu jeder Tageszeit erfolgen. Gastspieler sind als solche im Belegungsplan zu kennzeichnen. Jedes Mitglied kann sich nur einmal für eine Stunde eintragen. Ranglistenspiele bilden eine Ausnahme. Erst, wenn die reservierte Stunde abgespielt ist, besteht die Möglichkeit, sich eine neue Stunde zu reservieren. Ist der reservierte Platz 10 Minuten nach der vollen Stunde nicht belegt, steht der betreffende Platz anderen Spielberechtigten zur Verfügung.

3.1 Platz 1
ist frei belegbar. Am Haus ist für diesen Zweck eine Uhr angebracht, die vor Spielbeginn auf die Anfangszeit eingestellt werden muss. Die Spielzeit ist auf 45 Minuten für das Einzel- und 60 Minuten für das Doppelspiel beschränkt. Dieses freie Spielen fördert die Zusammengehörigkeit und gibt den einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit, auch kurzfristig spielen zu können. Bei 4 Anwesenden ist Doppelspielzwang gegeben. Nach dem Spiel muss sich in die Belegungsliste im Kasten eingetragen werden, damit die Auslastung des Platzes überprüft werden kann Jugendliche werden bis 17 Uhr voll in diese Regelung einbezogen. Ist die Uhr nicht eingestellt, müssen die auf Platz 1 spielenden Mitglieder das Spiel nach 15 Minuten beenden.

3.2 Jugendliche
Während der Hauptspielzeit (Mo. - Fr. ab 17 Uhr) dürfen nicht berufstätige Jugendliche nur spielen, wenn keine berufstätigen Mitglieder Anspruch auf die Plätze erheben.

3.3 Wochenende
Sonntags ab 13 Uhr gibt es keine Reservierungen. Jedes Vereinsmitglied kann spielen. Bei Andrang sind Doppelspiele Pflicht. Die maximale Spielzeit beträgt dann 45 Minuten. Vereinsmitglieder haben Vorrang vor Gastspielern. Trainingsstunden sind nicht möglich.

4. Spielbekleidung
Die Plätze dürfen nur mit ordnungsgemäßen Tennisschuhen betreten werden. Zum Spielen ist das Tragen von geeigneter Sportkleidung obligatorisch.

5.1 Gastspieler
Nichtmitglieder und Gastspieler sind im Belegungsplan namentlich und mit dem Vermerk "GAST" einzutragen. Bei mehrmaligem Verstoß gegen diese Regel erfolgt Platz- und Spielverbot durch den Vorstand.

5.2 Zwei Gastspieler können nur über ein Vereinsmitglied buchen, das die Verantwortung trägt. Das Vereinsmitglied ist in den Belegungsplan einzutragen.

5.3 Pro Gastspieler werden 10,00 € pro angefangene Stunde erhoben.

5.4 Der Betrag wird vom gastgebenden Vereinsmitglied innerhalb von 4 Wochen an den Verein abgeführt. Eine andere Regelung kann mit dem Vorstand vereinbart werden.

5.5 Gastspieler sollen nur werktags bis 17 Uhr nach vorheriger Eintragung den Platz belegen. Die Platzbenutzung von Gastspielern ist auf 4 Stunden und für eine Tennissaison beschränkt. In den Folgejahren ist die Platzbenutzung nur als aktives Vereinsmitglied zulässig. Der Vorstand kann auf Antrag oder Anfrage im Interesse des Vereins Ausnahmen (z.B. für Feriengäste) zulassen.

5.6 Nach 17 Uhr stehen die Plätze vorrangig den Mitgliedern zu Verfügung.

5.7 Nichtmitglieder, die in der laufenden Saison Trainerstunden nehmen, haben die Gelegenheit, 4 Stunden in der Zeit von morgens bis 16 Uhr gegen Zahlung der Gastspielergebühr zu spielen. Eine weitere Nutzung ist danach nur möglich, wenn dem Verein ein Aufnahmeantrag vorliegt.

6. Nichtmitglieder in Medenmannschaften
Nichtmitgliedern, die in Medenmannschaften des TCN eingesetzt sind, ist es gestattet, am offiziellen Training der betreffenden Mannschaft bis zum Ende der Medensaison teilzunehmen. Danach und für Zeiten außerhalb des offiziellen Trainings gelten die für Gastspieler getroffenen Regelungen.

7. Einhaltung der Spielordnung
Im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebs ist die Spielordnung uneingeschränkt einzuhalten. Bei Verstößen behält sich der Vorstand geeignete Maßnahmen vor (Verweis, Verwarnung, Spielverbot, Vereinsausschluss). Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Spielordnung zu achten, Verstöße zu verhindern und wenn nötig, diese dem Vorstand zu melden.

8.1 Allgemeines
Die Mitglieder sind nach den Bestimmungen des Landessportbundes versichert. Gäste, genießen keinen Versicherungsschutz. Eine Haftung übernimmt der Verein nicht.

8.2 Für Beschädigungen an den Einrichtungen des Vereins haften die Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder.

8.3 Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren auf die Tennisanlage ist nicht gestattet.

8.4 Auf den Tennisplätzen ist das Rauchen verboten.

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