Tennisclub Niederaula 1986 e. V.

Spiel- und Platzordnung

1.1 Spielberechtigt
sind aktive Mitglieder, die den Beitrag für die laufende Saison bezahlt haben. Jugendliche bis 14 Jahre spielen unter Aufsicht eines Erwachsenen. Nicht berufstätige Mitglieder sollen möglichst am Vormittag spielen.

1.2 Bespielen der Plätze
ist möglich, solange diese nicht zu feucht oder zu trocken sind. Zu trockene Plätze (hellrot) müssen vor Spielbeginn gespritzt werden. Nach jedem Spiel sind die benutzten Plätze abzuziehen und die Linien zu kehren. Die Pflegeanleitung (Aushang im Kasten) ist zu beachten. Der Vorstand bzw. der Platzwart ist berechtigt, nach Ermessen die Plätze zur Vermeidung von Schäden für die Überarbeitung zu sperren.

1.3 Sicherung des Platzes
Der Platz ist nach dem Verlassen unbedingt abzuschließen.

2. Spielbekleidung
Die Plätze dürfen nur mit ordnungsgemäßen Tennisschuhen betreten werden. Zum Spielen ist das Tragen von geeigneter Sportkleidung obligatorisch.

3.1 Gastspieler
Gastspieler können die Tennisanlage nur zusammen mit einem Vereinsmitglied bespielen, das die Verantwortung trägt.

3.2 Preise für Gastspieler
Pro Gastspieler werden 10,00 € pro angefangene Stunde erhoben. Der Betrag wird vom gastgebenden Vereinsmitglied innerhalb von 4 Wochen an den Verein abgeführt. Eine andere Regelung kann mit dem Vorstand vereinbart werden.

3.3 Stundenkontingent für Gastspieler
Die Platzbenutzung von Gastspielern ist auf 4 Stunden und für eine Tennissaison beschränkt. In den Folgejahren ist die Platzbenutzung nur als aktives Vereinsmitglied zulässig. Der Vorstand kann auf Antrag oder Anfrage im Interesse des Vereins Ausnahmen (z.B. für Feriengäste) zulassen.

3.4 Training für Gastspieler
Nichtmitglieder, die in der laufenden Saison Trainerstunden nehmen, haben die Gelegenheit, 4 Stunden in der Zeit von morgens bis 16 Uhr gegen Zahlung der Gastspielergebühr zu spielen. Eine weitere Nutzung ist danach nur möglich, wenn dem Verein ein Aufnahmeantrag vorliegt.

3.5 Nichtmitglieder in Medenmannschaften
Nichtmitgliedern, die in Medenmannschaften des TCN eingesetzt sind, ist es gestattet, am offiziellen Training der betreffenden Mannschaft bis zum Ende der Medensaison teilzunehmen. Danach und für Zeiten außerhalb des offiziellen Trainings gelten die für Gastspieler getroffenen Regelungen.

4. Einhaltung der Spielordnung
Im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebs ist die Spielordnung uneingeschränkt einzuhalten. Bei Verstößen behält sich der Vorstand geeignete Maßnahmen vor (Verweis, Verwarnung, Spielverbot, Vereinsausschluss). Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Spielordnung zu achten, Verstöße zu verhindern und wenn nötig, diese dem Vorstand zu melden.

5.1 Allgemeines
Die Mitglieder sind nach den Bestimmungen des Landessportbundes versichert. Gäste, genießen keinen Versicherungsschutz. Eine Haftung übernimmt der Verein nicht.

5.2 Haftung
Für Beschädigungen an den Einrichtungen des Vereins haften die Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder.

5.3 Tiere
Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren auf die Tennisanlage ist nicht gestattet.

5.4 Rauchen
Auf den Tennisplätzen ist das Rauchen verboten.

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Im Seckenbiegen, 36272 Niederaula